
„Ich brauche die Hilfe eines Pflegedienstes, habe aber keine Pflegestufe und kann auch privat nichts bezahlen.“ – In einem solchen Fall ist das Sozialamt der erste Ansprechpartner. Vielen Menschen ist dies unangenehm, dennoch sollte auf die notwendige Hilfe aus falscher Scham, nicht verzichtet werden. Oft kann bei den Begutachtungen ein Pflegebedarf festgestellt werden, doch reicht dieser nicht aus um die Kriterien einer der Pflegestufen zu erfüllen. Trifft diese Situation zu, erlangt der Versicherte automatisch den Status der Pflegestufe 0. In diesem Fall muss durch die Ämter separat geprüft werden, inwieweit ein Hilfebedarf besteht und ob die Kosten von den verschiedenen Kostenstellen des Sozialstaates übernommen werden. Ähnliche Verfahren gelten im Übrigen auch für das nicht erreichen einer nächst höheren Pflegestufe.
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