Als Behandlungspflege bezeichnet man die Leistungen der Krankenkasse nach SGB V. Diese beziehen sich auf die medizinische Versorgung, welche wiederum durch den Arzt  verordnet werden muss. Diese ist für Sie kostenlos.

Unter anderem zählen Verbandswechsel, Wundversorgung, das Verabreichen von Spritzen, anziehen von Kompressionsstrümpfen und so weiter zu ärztlichen Verordnungen.

Unser hochgradig ausgebildetes Fachpersonal ist bis hin zur intensivmedizinisch-ambulanten Versorgung allen Aufgaben gewachsen und wird stetig fort- und weitergebildet. Diese Maßnahmen sichern einen konstant hohen Standard, welcher im Rahmen des Qualitätsmanagements geplant und überwacht wird.