Pflegebedürftigkeit endet nicht, wenn man krank wird. Daher gehören Leistungen nach SGB V in die medizinische Versorgung, welche für Sie kostenlos ist.

Solche Leistungen müssen durch einen Arzt verordnet werden und werden nicht mit der Pflegestufe verrechnet.

Wunden versorgen, Verbände wechseln, Spritzen geben ... - all das und noch vieles mehr ist Teil von möglichen Arztanordnungen.
Bis hin zur intensivmedizinisch-ambulanten Versorgung ist unser hochgradig ausgebildetes Fachpersonal den bevorstehenden Aufgaben gewachsen.

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