
- Welche Hilfe steht mir zu?
- Was kostet das?
- Was mache ich bloß mit meinem Haushalt?
- Muss ich den Verbandswechsel selbst bezahlen?
- Zahlt die Krankenkasse auch eine Haushaltshilfe oder Familienpflege?
- Was ist eigentlich Verhinderungspflege?
- Was sind eigentlich zusätzliche Betreuungsleistungen?
- Wechseln Sie auch Glühlampen?
- Zu welcher Uhrzeit kann ich Hilfe bekommen?
- Und in der Nacht?
- Gibt es auch etwas, das Sie nicht anbieten?
- Wie ist das Personal ausgebildet?
- Wie kann ich Hilfe in Anspruch nehmen und wie lange dauert es, bis sie geleistet werden kann?
- Sozialhilfeleistung
Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI beziehen sich auf die Verrichtungen des täglichen Lebens. Körperhygiene, Ankleiden, Nahrung zubereiten oder einkaufen gehen sind nur einige Angebote, die wir für Sie bereithalten. Als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen können wir einen speziell auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmten Plan erstellen. Dieser kann mit den Leistungen der Pflegestufe verrechnet werden. Sollten Sie noch keine Pflegestufe haben, können Sie uns gerne ansprechen.
Die Preise sind in einem von der Pflegekasse vorgegebenen Leistungskatalog aufgeführt. Diesen erhalten Sie auf Anfrage oder während unseres kostenlosen Beratungsgesprächs. Grundsätzlich ist es unsere Philosophie, Sie über anfallende Kosten im Voraus zu informieren und Ihnen die Gelegenheit zu geben, in Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Zudem ist es unser Bestreben, gar keine privaten Kosten für Sie entstehen zu lassen oder aber diese so gering wie möglich zu halten. Transparenz und eine solide Beratung sind daher selbstverständlich.
Auch das Reinigen der Wohnung, das Waschen der Wäsche und vieles mehr kann über die Leistungen der Pflegekasse abgerechnet werden. Wer im Alter auf Hilfe von außen angewiesen ist, muss sich gut überlegen, woher er Hilfe bekommt. Der Schritt zur privaten Hilfe ist gewagt und birgt manches unnötige Risiko. Auch ohne eine Pflegestufe lohnt es sich, uns anzusprechen, denn zu fragen kostet nichts.
Leistungen der Krankenkasse nach SGB V beziehen sich auf die medizinische Versorgung, welche durch einen Arzt verordnet werden muss, und sind daher für Sie kostenlos; sie werden auch nicht mit der Pflegestufe verrechnet.
Verbandswechsel, Wundversorgung, Spritzen verabreichen, Kompressionsstrümpfe anziehen etc. sind nur ein geringer Teil der Arztanordnungen. Unser gut ausgebildetes Fachpersonal ist bis hin zur intensivmedizinisch-ambulanten Versorgung allen Aufgaben gewachsen. Auch für diesen Bereich haben kostenlose Beratung und Unterstützung oberste Priorität.
Wenn aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer REHA die Haushaltsführung nicht möglich ist, kann diese Leistung bei der Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung ist hierbei, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt.
Um pflegende Angehörige zu entlasten, sieht der Gesetzgeber einen zusätzlichen Betrag von 2 mal 1550 Euro pro Kalenderjahr vor. Wird dieser Betrag gar nicht oder nur teilweise benötigt, verfällt der vermeidliche „Rest“ mit Beginn des neuen Kalenderjahres. Dieser Betrag steht je einmal sowohl für die ambulante (Pflegedienst) als auch für die stationäre Versorgung (z.B. Kurzzeitpflege) zur Verfügung. Ausschlaggebend ist hierbei nicht, ob pflegende Angehörige in den Urlaub fahren, sondern ob diese verhindert sind. Eine Verhinderung kann auch ein gesellschaftlicher Anlass sein, wie z.B. der wöchentliche Kegeltermin oder der Skatabend. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema ausführlich und in Ruhe, denn auch hier gibt es einige Stolpersteine, denen man Beachtung schenken sollte.
Für Demenzkranke, geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf besteht die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch zunehmen. Je nach Umfang können 100 bis 200 Euro monatlich geltend gemacht werden, um anfallende Kosten für eine Betreuung zu decken. Die Überprüfung eines Anspruchs hierfür findet durch den MDK bei der Erstbegutachtung statt. Unsere speziell ausgebildete Seniorentherapeutin kann für diesen Bereich zur fachlichen Betreuung hinzugezogen werden. Ihr Therapiehund würde sich ebenfalls freuen, eingeladen zu werden.
Selbstverständlich bieten wir auch technische Hilfe auf Dienstleistungsebene an. Der Wechsel einer Glühlampe, Rasenmähen, das Verrücken von Möbeln oder Hausmeistertätigkeiten können kostengünstig bei uns gebucht werden.
Grundsätzlich bieten wir Hilfe rund um die Uhr (24 Stunden) an. Ihre Wunschzeiten besprechen wir gemeinsam beim Erstgespräch. Da auch wir äußeren Einflüssen wie Schneefall, Glatteis und dem Straßenverkehr unterliegen, kann es immer ’mal wieder zu kleinen Abweichungen kommen. Dennoch gilt seit vielen Jahren die Faustregel plus/minus zehn Minuten als Obergrenze.
Seit 2009 haben wir einen aktiven Nachtdienst. Alle Leistungen, die im SGB XI Bereich erhältlich sind, können auch nachts abgerufen werden. Besonders für Menschen, die nicht schon um 22 Uhr zu Bett gehen möchten, könnte dies eine interessante Neuerung sein. Ob nun das Lagern und Betten um zwei Uhr, der Toilettengang um drei Uhr oder ein einfacher „Kontrollbesuch“ um vier Uhr; alles ist möglich, und wir machen das gerne.
Auf diese Frage würden wir gerne mit NEIN antworten, doch manches fällt dann doch nicht in unseren Bereich. Sollte es etwas geben, das wir nicht selber leisten, vermitteln wir Sie gerne an einen unserer vielen Kooperationspartner weiter. Auf diesem Wege erhalten Sie eine schnelle unverbindliche Empfehlung und sichern sich unsere Unterstützung bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten.
Da uns Qualität sehr wichtig ist, beschäftigen wir im Pflegebereich und bei der medizinischen Versorgung ausschließlich dafür ausgebildetes Personal. Die stetige Fort- und Weiterbildung wird im Rahmen des Qualitätsmanagements gezielt geplant und in der Durchführung überwacht.
Der einfachste Weg ist der Griff zum Telefon. Rufen Sie uns an, wir kommen gerne bei Ihnen vorbei. Im persönlichen Gespräch und vor Ort lassen sich die meisten Fragen unmittelbar beantworten. Im Zweifelsfall können wir dann auch sofort mit der Pflege beginnen. Sollten Sie uns außerhalb unserer Geschäftszeiten oder an Sonn- und Feiertagen brauchen, können Sie uns über den Bereitschaftsdienst jederzeit erreichen. Auch in eiligen und schwierigen Fällen finden wir Lösungen, und wenn der Bedarf da ist, auch sofort.
„Ich brauche die Hilfe eines Pflegedienstes, habe aber keine Pflegestufe und kann auch privat nichts bezahlen.“ – In einem solchen Fall ist das Sozialamt der erste Ansprechpartner. Vielen Menschen ist dies unangenehm, dennoch sollte auf die notwendige Hilfe nicht aus falscher Scham verzichtet werden. Oft kann bei den Begutachtungen ein Pflegebedarf festgestellt werden, doch reicht dieser nicht aus, um die Kriterien einer der Pflegestufen zu erfüllen. Trifft diese Situation zu, erlangt der Versicherte automatisch den Status der Pflegestufe 0. In diesem Fall muss durch die Ämter separat geprüft werden, inwieweit ein Hilfebedarf besteht und ob die Kosten von den verschiedenen Kostenstellen des Sozialstaates übernommen werden. Ähnliche Verfahren gelten im Übrigen auch für das Nichterreichen einer nächsthöheren Pflegestufe.





